Neue Regelungen zu Raumtemperaturen
Am 23. Juni 2010 wurden im Gemeinsamen Ministerialblatt durch das Innenministerium gleich mehrere neue Arbeitsstättenregeln - und besonders - die neue ASR 5.A3.05 "Raumtemperatur" veröffentlicht.
Diese von Betriebsräten und Arbeitsschützern lange erwartete Regel hat große Brisanz. Denn laut neuer ASR 5.A3.05 soll die Temperatur in Arbeitsstätten 26 °C nicht überschreiten. Ab einer Raumtemperatur von
30 °C müssen wirksame Maßnahmen zur Temperaturminderung getroffen werden.
- Erstmalig gibt es verbindliche Obergrenzen der tolerierbaren Raumtemperatur, die Beschäftigte künftig einfordern können.
- Neue Schutzmaßnahmen vor zu hohen Raumtemperaturen müssen getroffen werden, die aus der Gefährdungsbeurteilung heraus bestimmt werden und die ab sofort aus organisatorischen, technischen oder baulichen Maßnahmen
ausgewählt werden müssen.
Links:
Umfangreiches Material zum Arbeits- und Gesundheitsschutz gibt es auch hier
Zum kompletten Arbeitsstättenrecht inklusive aller Neuerungen
Letzte Änderung: 05.08.2010