Neue Regelungen zu Raumtemperaturen

Gute Arbeit

05.08.2010 Am 23. Juni 2010 wurden im Gemeinsamen Ministerialblatt durch das Innenministerium gleich mehrere neue Arbeitsstättenregeln - und besonders - die neue ASR 5.A3.05 "Raumtemperatur" veröffentlicht.

Am 23. Juni 2010 wurden im Gemeinsamen Ministerialblatt durch das Innenministerium gleich mehrere neue Arbeitsstättenregeln - und besonders - die neue ASR 5.A3.05 "Raumtemperatur" veröffentlicht.

Diese von Betriebsräten und Arbeitsschützern lange erwartete Regel hat große Brisanz. Denn laut neuer ASR 5.A3.05 soll die Temperatur in Arbeitsstätten 26 °C nicht überschreiten. Ab einer Raumtemperatur von 30 °C müssen wirksame Maßnahmen zur Temperaturminderung getroffen werden.
- Erstmalig gibt es verbindliche Obergrenzen der tolerierbaren Raumtemperatur, die Beschäftigte künftig einfordern können.
- Neue Schutzmaßnahmen vor zu hohen Raumtemperaturen müssen getroffen werden, die aus der Gefährdungsbeurteilung heraus bestimmt werden und die ab sofort aus organisatorischen, technischen oder baulichen Maßnahmen ausgewählt werden müssen.

Letzte Änderung: 05.08.2010