BAG-Entscheidung: CGZP tarifunfähig

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21.12.2010 Keine Leiharbeitstarife mehr nach Arbeitgebermaß Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden:

Die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) ist tarifunfähig. Das Urteil in letzter Instanz ist ein Meilenstein im Kampf für gleiche Bezahlung von Leiharbeit. Denn die extrem niedrigen Tarife der CGZP waren ein Einfallstor für Lohndumping in der Leiharbeitsbranche.

Die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) ist nicht tariffähig. Das hat das Bundesarbeitsgericht in letzter Instanz entschieden und bestätigte damit die Urteile des Arbeitsgerichts Berlin und des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg. Die IG Metall begrüßte die Entscheidung. Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, die zusammen mit dem Land Berlin gegen die CGZP geklagt hatte, sprach von einem "guten Tag für die Tarifautonomie". Der Vorsitzende der CGZP, Gunter Smits, schloss es nicht aus, gegen das Urteil vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen.

"Mit diesem Beschluss steht fest, dass die mit der CGZP abgeschlossenen Tarifverträge unwirksam sind und alle danach bezahlten Beschäftigten Ansprüche auf gleiche Bezahlung und gleiche Arbeitsbedingungen wie die Stammbeschäftigten haben", kommentierte Thomas Klebe, Justitiar der IG Metall, die Entscheidung. Der Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), Michael Sommer, erklärte: "Mit dem Urteil sind wir einen Schritt weiter auf dem langen Weg, Tarifdumping zu unterbinden".

Leiharbeitnehmer haben Recht auf gleichen Lohn

Grundsätzlich gilt: Leiharbeitskräfte in ihren Einsatzbetrieben den gleichen Lohn bekommen wie Stammbeschäftigte. Nur "ein Tarifvertrag kann abweichende Regelungen zulassen", heißt es im Arbeitnehmerüberlassungs-Gesetz (AÜG). Verlieren die Verträge der CGZP nun ihre Gültigkeit, seien die Verleiher verpflichtet, ihren Beschäftigten die "Differenz zu den regulären Tariflöhnen der Stammbeschäftigten nachzuzahlen", so Klebe. Die IG Metall werde die betroffenen Leiharbeitnehmer dabei unterstützen, ihre Ansprüche zu prüfen und wenn nötig auch einzuklagen.

Bereits im Vorfeld des letzten Verhandlungstages hatten Klebe und andere Experten darauf aufmerksam gemacht, dass auch die Sozialkassen rückwirkend Beiträge von den Verleihfirmen einfordern könnten, die die nun ungültigen CGZP-Tarife angewendet haben. Peter Schüren, Professor für Arbeitsrecht an der Universität Münster schätzte die Ansprüche auf eine Gesamtsumme von zwei bis drei Milliarden Euro.

Letzte Änderung: 21.12.2010