Kritik trotz Vereinbarung

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18.02.2011 Konzernbetriebsrat und IG Metall haben verbesserte Vereinbarungen für Leiharbeitnehmer bei Handtmann erreicht. Dennoch ist der Gesetzgeber zu Regulierung der Leiharbeit aufgefordert

Gemeinsam mit Betriebsräten aller Biberacher Handtmann Firmen suchten der Konzernbetriebsrat und die IG Metall die Arbeitsplätze der Leiharbeitnehmer von Handtmann auf und informierten über aktuelle gesetzlichen Regelungen und die allgemeine Situation der Leiharbeitnehmer in der Region.

Man konnte einige Vereinbarungen treffen, die verbessert sind als die gesetzlichen Bestimmungen.
Neben einer Begrenzung der Leiharbeit gibt es jetzt eine Aufzahlungsregelung, die im Zeitverlauf wirksam wird. Außerdem regelt ein klar definiertes Verfahren, unter welchen Bedingungen aus Leiharbeitern Stammbeschäftigte
werden.
Doch wenn man betrachtet, dass mit 18,6% fast jeder fünfte sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Deutschland von weniger als
8.50 EUR je Arbeitsstunde leben muss reicht das noch lange nicht aus.
Hinzu kommt der Skandal, dass die im Aufschwung geschaffenen
Arbeitsplätze zu 85% in Form von befristeter Beschäftigung
oder als Leiharbeit angeboten werden.

*...mehr dazu finden Sie im Anhang*

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Pressedienst

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Letzte Änderung: 17.02.2011