ERA Rundschreiben Nr. 4

05.07.2005 ERA-Qualifizierung

Die erste Runde unserer ERA-Qualifizierung ist bald abgeschlossen. Ein weiterer Schub wird nach den Betriebsratswahlen 2006 erfolgen. Ihr solltet bedenken, dass die Häufigkeit der Angebote künftig nicht mehr so groß sein wird.

Freie Plätze im ERA Aufbauseminar II
Für das von der BIKO angebotene Aufbauseminar II zum ERA Leistungsentgelt vom 18. - 20. Juli 2005 sind noch einige Plätze frei. Bitte nutzt die Chance und bedenkt, dass dieses Seminar für alle BR-Mitglieder angeboten wird, die am Grundseminar teilgenommen haben und nicht nur für PK-Mitglieder.

ERA Aufbauseminar III
Euch ist die Ausschreibung der BIKO für das Aufbauseminar III zugegangen. Es ist ein 2-tägiges Seminar das erstmals am 17. / 18.Oktober 2005 im Kulturhaus in Laupheim durchgeführt wird. Im Mittelpunkt dieses Seminars stehen spezielle Fragen der Planung der ERA Einführung und der betrieblichen Kostenneutralität. Wir wollen, dass in diesem Seminar jeder Betrieb mit einem Teilnehmer berücksichtigt wird. Wir gehen davon aus, dass die Plätze die bis 9. September 2005 nicht belegt sind anderweitig vergeben werden können. Also veranlasst die Belegung bitte noch vor Beginn der Betriebsferien!

Bewertung von Arbeitsaufgaben aus dem technischen und kaufmännischen Angestelltenbereich

Bislang hat bei der ERA-Vorbereitung im Betrieb die Bewertung von typischen Arbeitsaufgaben aus dem Angestelltenbereich eine untergeordnete Rolle gespielt. Das ist einerseits erklärbar,

- weil es vor ERA fast nur in den Großbetrieben eine methodische Bewertung der Angestelltentätigkeiten gab und
- weil in den Betriebsratsgremien bei der Entgeltgestaltung traditionell der Lohnbereich stärker im Vordergrund stand und deshalb hier bessere Erfahrungen vorliegen.

Andererseits ist die Gleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten in der Entgeltgestaltung (neben der Aufwertung der gewerblichen Facharbeit) einer der zentralen Beweggründe für das gesamte ERA-Projekt.

Bei der betriebsratsinternen ERA-Vorbereitung sollten Möglichkeiten gesucht werden den Erfahrungsmangel bezogen auf die Bewertung der Angestelltentätigkeiten auszugleichen. Selbst wenn es möglich ist "Vertreter" dieser Gruppe in die Paritätische Kommission einzubeziehen sollte gerade hier der § 7.1.5 des ERA-TV genutzt werden: "Jede Seite der Paritätischen Kommission kann nach fachlichen Gesichtspunkten ausgewählte Berater aus dem Unternehmen hinzuziehen."

Eine solche Beratung der PK setzt natürlich voraus, dass diese "Berater" das Stufenwertzahlverfahren mindestens in groben Zügen kennen und wissen worauf es bei den Aufgabenbeschreibungen ankommt. Das führt uns wieder zu dem großen Thema: Information und Qualifizierung. Da es sich bei diesen Beratern in der Regel nur um eine kleine Zahl Kolleginnen und Kollegen handeln wird, ist diese Qualifizierung sicherlich durch die Mitglieder der PK zu bewältigen.

Zulagen für Belastungen

Immer stärker rückt im Rahmen der betrieblichen ERA Vorbereitungen das Thema: Belastungen in den Vordergrund. Auch hier müssen wir uns auf ein ganz neues System einrichten.

Die Ermittlung der Belastungen und der Belastungszulagen sollte von den Personen bzw. Kommissionen durchgeführt werden, die auch für die Arbeitsbewertung zuständig sind.

Der Tarifvertrag unterscheidet bei den Belastungen zwischen 3 Stufen:
a) mittlere Belastungen, für die kein Punkt vergeben wird;
b) höhere Belastungen = 1 Punkte
c) hohe Belastungen = 2 Punkte.

Das System ist grundsätzlich für alle Arbeitssituationen anwendbar. Für die Belastungen wurden keine Tarifbeispiele und keine Regelüberleitung vereinbart. Deshalb müssen die betrieblichen ERA-Anwender die Zuordnung der Belastungssituation zu den Belastungsarten und Stufen unter Anwendung der Tarifbestimmungen vornehmen.

Wir empfehlen, dass auch die mittleren Belastungen erfasst und dokumentiert und dass alle beschriebenen Belastungssituationen in eine Rangreihe gebracht werden.

Schon in den Tarifverhandlungen hat der Arbeitgeberverband die Auffassung vertreten, dass sich die Arbeitsbedingungen in den letzten Jahren so stark verbessert hätten, dass es "zulagenrelevante" Belastungen in der Metallindustrie nur noch in extremen Ausnahmefällen gebe. Und mit dieser Einstellung berät der Verband jetzt auch die Unternehmen. Dazu stellt Südwestmetall den Unternehmen einen "Faulenzer" zur Verfügung, der auf einer Seite die Belastungsarten und -stufen entsprechend dem Tarifvertrag wiedergibt. Auf der anderen Seite hat Südwestmetall eine "Konkretisierung der Belastungsstufen" vorgenommen. Dazu werden Belastungssituationen stichwortartig beschrieben und den Stufen zugeordnet.

Bei "Unfallgefahr; Schutzkleidung" ist dann zu lesen:
Mittlere Belastungen = "Lederschürze, schwere Schutzhandschuhe und Kettenhemd".
Hohe Belastungen sind nach Absicht von SWM bei dieser Belastungsart in der Metall- und Elektroindustrie nicht vorhanden.

Dieser "Faulenzer" ist ohne Beteiligung der IG Metall entstanden und wird von uns nicht akzeptiert!

Der ERA-Anpassungsfond

Die Bedeutung des ERA-Anpassungsfonds wächst und wächst. Dies gilt ganz wörtlich wegen der laufenden Erhöhung der Finanzmittel in dem Fond. Aber auch weil ab dem Jahr 2006 - vor der Einführung des ERA - jeweils 2,79 % durch Einmalzahlungen ausgezahlt werden.

Der Tarifvertrag verpflichtet den Arbeitgeber zur Information über den Stand des ERA-Anpassungsfonds.

In der Anlage zu diesem Rundschreiben befindet sich ein Musterschreiben der IG Metall Bezirksleitung an die Unternehmensleitung zur Einholung von Informationen über den ERA-Anpassungsfond zu Eurer weiteren Verwendung.

Mit freundlichen Grüßen

IG Metall

Reinhold Riebl

Betriebsrat der Firma
XY

An die Geschäftsleitung
z. Hd. XY Datum

Zuführung der Mittel zum ERA-Anpassungsfonds bzw. deren Rückstellung

Sehr geehrte(r).....,

gem. Tarifvertrag ERA-Anpassungsfonds vom 18.12.2003 sind die ERA-Strukturkomponenten nach ihrer erstmaligen Auszahlung an die Beschäftigten in den folgenden Tarifperioden jeweils zum Geschäftsjahresende dem ERA-Anpassungsfonds zuzuführen.

Um unsere Aufgabe gem. § 80 BetrVG erfüllen zu können, benötigen wir folgende Angaben:

1. Wie hoch war die Bruttolohn- und Gehaltssumme des jeweiligen Bezugsmonats für die Zuführung zum ERA-Anpassungsfonds?

2. Welche Beträge wurden bisher dem ERA-Anpassungsfonds zugeführt?

3. Wurden die bisher aufgelaufenen Mittel zuzüglich der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung auch bilanziell rückgestellt?

Mit freundlichen Grüßen

Letzte Änderung: 17.04.2009