Schließungstage der IG Metall Ulm

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04.12.2014 Informationen zu den Schließungstagen über die Feiertage und den Jahreswechsel 2014/2015. Erreichbarkeit bei rechtlichen Notfällen.

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,

die IG Metall Ulm bleibt in der Zeit vom 23. Dezember 2014 bis einschließlich 06. Januar 2015 geschlossen.

Ab Mittwoch, 07. Januar 2015 sind wir wieder zu erreichen.

Bei arbeits- und sozialrechtlichen Notfällen ist die DGB Rechtsschutz GmbH (Weinhof 23, 89073 Ulm, Telefon: 0731 978990, Fax: 0731-97899-15, E-Mail: Ulm@dgbrechtsschutz.de) zu folgenden Zeiten erreichbar:

22.-23.12.2014 jeweils von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
29.12.2014 von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
02.01.2015 von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
05.01.2015 von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Sollte bei Ihnen ein Fristablauf drohen, haben Sie folgende Möglichkeiten:

Gegen Bescheide der Rentenversicherungen, Krankenkasse, Jobcenter, Agentur für Arbeit, Berufsgenossenschaft, Versorgungsamt etc. können Sie bei der Behörde direkt vor Ort Widerspruch erheben.
Gegen einen Widerspruchsbescheid kann Klage bei den Rechtsantragsstellen der Sozialgerichte erhoben werden, z. B.:
Sozialgericht Ulm, Zeughausgasse 12, 89073 Ulm

Sollten Sie eine Kündigung erhalten haben (Frist zur Einreichung einer Klage: 3 Wochen ab Erhalt der Kündigung) oder muss innerhalb einer bestimmten Frist Ihr Arbeitgeber auf Zahlung verklagt oder Klage wegen drohender Verjährung zum Arbeitsgericht erhoben werden, kann die Klage eingereicht werden beim:

Arbeitsgericht Ulm, Zeughausgasse 12, 89073 Ulm für Arbeitgeber in Baden-Württemberg
Arbeitsgericht Neu-Ulm, Keplerstraße 2, 89231 Neu-Ulm für Arbeitgeber in Bayern.

Ihnen und Ihrer Familie wünschen wir ein fröhliches, besinnliches Weihnachtsfest, einen guten Rutsch und alles Liebe für das kommende Jahr 2015!

Letzte Änderung: 22.12.2014