ERA-Rundschreiben Nr. 6

19.05.2006 ERA-Rundschreiben Nr. 6

ERA Rundschreiben Nr. 6

1. Verschiebung der ERA - Einführung
Es gibt nun doch einige Arbeitgeber, die akzeptiert haben, dass die ERA-Einführung "mit der Brechstange" nicht der Weisheit letzter Schluss ist. Konsequenz: der ursprünglich von der Geschäftsführung geplante Einführungsstichtag wird nach hinten geschoben. Damit wird Luft geschaffen für die Klärung von Meinungsverschiedenheiten über die Bewertung von Arbeitsaufgaben.

Wir begrüßen diese Einsicht. Es kann nicht im Interesse der Unternehmen sein, dass vielen Beschäftigten die Entgeltgruppe auf der Basis einer vorläufigen Einstufung mitgeteilt wird bzw. dass es zu massenhaften Reklamationen kommt. Dies provoziert unnötige Unsicherheit und Unzufriedenheit.

Eine Verschiebung der ERA - Einführung sollte aber dazu führen, dass die weitere Vorbereitung in enger Abstimmung zwischen den Betriebsparteien erfolgt. Sonst wird dasselbe Problem zu einem späteren Zeitpunkt wieder auftreten.

2. Leistungsentgelt: Beurteilen
Der ERA ist verbunden mit der Vorstellung von Vereinfachung und Transparenz der Entgeltgestaltung im Betrieb. Das haben wir selbst so vertreten und unterstützt. Aber man kann jeden guten Grundsatz in sein Gegenteil verkehren:

Wir stellen fest, dass es Arbeitgeber gibt, die die ERA - Einführung dazu nutzen wollen die ganze gewachsene Vielfalt der Entgeltsysteme aus Prämienmodellen, Akkord und Beurteilung mit einem Federstrich aus der Welt zu schaffen. Dieses Vorhaben wird noch weiter auf die Spitze getrieben indem für den ganzen Betrieb ein einheitlicher Beurteilungsbogen mit identischen Leistungsmerkmalen vorgeschlagen wird. Neben dem erwähnten Beweggrund der Vereinfachung behaupten die Arbeitgeber der ERA Tarifvertrag würde die Methode Beurteilen vorrangig empfehlen und im Falle einer Nichteinigung zwischen den Betriebsparteien würde die Methode Beurteilen "automatisch" zur Anwendung kommen.

a) Der ERA - Tarifvertrag legt fest, dass die Auswahl der Methoden (Beurteilen, Kennzahlenvergleich, Zielvereinbarung) der Mitbestimmung des Betriebsrats unterliegt. Auch die Ziffer 17.2.3 darf nicht als Vorschrift zum Beurteilen missdeutet werden: nur wenn beide Betriebsparteien die Anwendung der Anlage 4 (Tarifliches Verfahren zur Leistungsbeurteilung) wünschen, kommt die Anlage zur Anwendung. Ansonsten wirkt auch hier die Mitbestimmung des Betriebsrats.
b) Aus unserer Sicht ist es aber nicht denkbar und öffnet der Willkür der beurteilenden Vorgesetzten Tür und Tor, wenn einheitliche Leistungsmerkmale auf die Beschäftigten im gesamten Spektrum der Arbeitsaufgaben angewendet werden sollen. Wenn im Rahmen einer Arbeitsaufgabe Flexibilität oder Kooperation nicht gefragt ist, kann darauf bezogen auch keine Leistung erbracht und festgestellt werden.

3. ERA und Gruppenarbeit
Die IG Metall Bezirksleitung hat eine Broschüre zum Thema ERA und Gruppenarbeit veröffentlicht. In der Anlage erhaltet Ihr ein Exemplar. Die Broschüre kann über die Internetseite der IG Metall Ulm (www.ulm.igm.de anklicken: Meldungen; anklicken: ERA Entgelt TV) herunter geladen werden. (5 MB!!!).

Mit der Broschüre wird erläutert, wie unter der Voraussetzung von Gruppenarbeit bewertungsrelevante Anforderungen festgestellt werden können, diese in die Beschreibung der Arbeitsaufgabe aufgenommen und bei der Bewertung berücksichtigt werden können.

Bitte beachten: auch wenn die entsprechenden Formen der Arbeitsorganisation nicht als Gruppenarbeit tituliert werden, müssen entsprechende Anforderungen bei Erfahrung, Denken, Handlungsspielraum und Kommunikation und ggf. bei Anlernen bewertet werden.

4. ERA - Entgelte
Mit dem Tarifabschluss 2006 wurden auch die ERA Entgelte angehoben. Für die Kolleginnen und Kollegen, die direkt mit der ERA Vorbereitung zu tun haben liegen einige ERA Entgelttabellen bei. Von einer Weitergabe im Betrieb ist abzuraten so lange der ERA nicht eingeführt ist, weil sonst nur Verwirrung entsteht.

Anhang:

Broschüre

Broschüre

Dateityp: PDF-Dokument

Dateigröße: 4072.2KB

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Letzte Änderung: 17.04.2009