Altersvorsorgewirksame Leistungen

15.08.2006 In der Tarifrunde 2006 wurde für die Beschäftigten der Metall- und Elektroindustrie der Tarifvertrag "Altersvorsorgewirksame Leistungen" vereinbart.

Aktuelle Information zur Leistung aus dem Tarifvertrag Altersvorsorgewirksame Leistungen

In der Tarifrunde 2006 wurde für die Beschäftigten der Metall- und Elektroindustrie wurde der Tarifvertrag "Altersvorsorgewirksame Leistungen" vereinbart. Dieser Tarifvertrag löst den früheren Tarifvertrag zur Vermögenswirksamen Leistungen ab. Bestehende Verträge für die der Beschäftigte bereits vermögenswirksame Leistungen erhält werden jedoch weitergeführt.

Ansprüche auf Leistungen aus dem neuen Tarifvertrag "Altersvorsorgewirksame Leistungen" entstehen frühestens ab Mai 2006. Im Ergebnis heißt dies, dass der anteilige Anspruch auf AVWL für Beschäftigte und Auszubildende entsteht, wenn

• im Kalenderjahr 2006 ein AVWL-Anspruch geltend gemacht und zuvor kein
tarifvertraglicher Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen geltend
gemacht wurde

• im Kalenderjahr 2006 vermögenswirksame Leistungen geleitstet wurden
und diese im Verlauf des Jahres 2006 nicht mehr geltend gemacht werden
kann bzw. geltend gemacht wurde.

Die Leistung kann bereits jetzt geltend gemacht werden, sie ist spätestens mit der Dezember-Entgeltabrechung fällig. Es sei denn, die Betriebsparteien haben etwas anderes vereinbart.

Für die Betriebsräte bietet die Biko Friedrichshafen am 04. Oktober 2006 ein Seminar zu diesem Thema an.

Ein Musteranschreiben an die Unternehmensleitung zur Geltendmachung der AVWL-Leistungen kann hier heruntergeladen werden.

Anhang:

Geltendmachung AVWL

Geltendmachung AVWL

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Dateigröße: 28KB

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Letzte Änderung: 17.04.2009