BR-Wahlen:Gute Ergebnisse trotz Pandemie

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31.05.2022 Gutes Abschneiden dank des großen Einsatzes der Kolleginnen und Kollegin im Betrieb

- IG Metall Ulm zeigt sich hinsichtlich der Wahlbeteiligung und dem Zuwachs neuer Betriebsratsgremien zufrieden mit dem Ergebnis der Betriebsratswahlen
- Michael Braun: "Es gibt eine Vielzahl an unterschiedlichen Herausforderung in den Betrieben. Gemeinsam werden wir diese in den nächsten vier Jahren angehen."

Die IG Metall Ulm hat ihre Position in den Betrieben der Region für die nächsten vier Jahre gestärkt. Nach Abschluss der Betriebsratswahlen lassen sich zwei Erkenntnisse aus dieser Wahl für die IG Metall in Ulm ableiten.
Im Zuständigkeitsbereich der IG Metall Region Ulm (Stadtkreis Ulm, Alb-Donau-Kreis, Landkreis Biberach) wächst die Anzahl an Betriebsratsgremien insgesamt auf 95 (84 in 2018) und auch die Anzahl an Betriebsratsmitglieder auf ca. 900 (792 in 2018)
Die Wahlbeteiligung lag im Durchschnitt bei 63%.
"Die Betriebsratswahlen fanden bedingt durch die Pandemie unter denkbar schwierigen Umständen statt. Insbesondere vor diesem Hintergrund ist das ein hervorragendes Ergebnis und ein voller Erfolg für die Kolleginnen und Kollegen in den Betrieben", sagte der 1. Bevollmächtigte der IG Metall Ulm, Michael Braun. "Jetzt werden wir gemeinsam mit ihnen und den Belegschaften die Herausforderungen in den Betrieben angehen und die Arbeitsbedingungen dort weiter Schritt für Schritt verbessern. Darauf freue ich mich auch ganz persönlich."

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Am 30.05.2022 trafen sich über 120 neu gewählte Betriebsrätinnen und Betriebsräte aus über 30 Betrieben in Laupheim um sich ein Überblick zu verschaffen, welche möglichen Aufgaben in den nächsten vier Jahren auf sie als Interessenvertreter*innen zukommen werden. Dabei konnten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer gemeinsam eine erste Vorstellung entwickeln, welche gesetzlichen Möglichkeiten der betrieblichen Mitbestimmung es in Deutschland gibt und wie diese Möglichkeiten für die Interessen der Mitarbeiter*innen im Betrieb eingesetzt werden können.

Betriebsräte vertreten die Beschäftigten im Betrieb. Bei Einstellungen, Entlassungen oder Veränderungen der Betriebsorganisation können sie mitentscheiden. Die Mitwirkungsrechte sind unterschiedlich stark ausgeprägt: vom Anspruch auf Information bis zum Vetorecht. Nach der Konstituierung des neuen Betriebsratsgremiums können die gewählten Betriebsräte direkt mit der Arbeit beginnen.

Die Betriebsratswahlen finden alle vier Jahre im Zeitraum vom 1. März bis 31. Mai statt. Ab fünf Beschäftigten kann ein Betriebsrat gewählt werden. Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne Leitungsfunktion, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Beschäftigte, die seit mindestens sechs Monaten im Unternehmen arbeiten, dürfen kandidieren.

Letzte Änderung: 31.05.2022