Schließungstage der IG Metall Ulm

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12.12.2024 Nachfolgend die Erreichbarkeiten zwischen den Feiertagen und wichtige Hinweise bei arbeits- und sozialrechtlichen Fällen!

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren,

unser Büro ist in der Zeit vom 21. Dezember 2024 bis einschließlich 06. Januar 2025 geschlossen.
Wir sind ab dem 07. Januar 2025 wieder erreichbar.

In dieser Zeit werden insbesondere arbeits- und sozialrechtliche Fälle nicht bearbeitet und somit können die gesetzlichen Fristen nicht gewahrt werden!
In solch dringenden Notfällen ist die DGB Rechtsschutz GmbH zu folgenden Zeiten telefonisch erreichbar:
20. und 23.12.2024 09.00 bis 12.00 Uhr
27. bis 30.12.2024 09.00 bis 12.00 Uhr
Ab 02.01.2025 zu den gewohnten Zeiten
DGB Rechtsschutz GmbH, Weinhof 23, 89073 Ulm, Tel: 0731 97899-0.

Zusätzlich ist für solch unaufschiebbare Notfälle unser 2. Bevollmächtigter, Christian Velsink unter
0160 5330364 telefonisch erreichbar.

Wir wünschen allen ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Start für das neue Jahr!

Verhalten im Notfall bei arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten!

Telefonische Erreichbarkeitszeiten in dringenden Notfällen
der DGB Rechtsschutz GmbH, Ulm:
20. und 23.12.2024 09.00 bis 12.00 Uhr
27. bis 30.12.2024 09.00 bis 12.00 Uhr
Ab 02.01.2025 zu den gewohnten Zeiten
DGB Rechtsschutz GmbH, Weinhof 23, 89073 Ulm, Tel: 0731 978990.

Sollte bei Ihnen ein Fristablauf drohen, haben Sie folgende Möglichkeiten:
Gegen Bescheide der Rentenversicherungen, Krankenkasse, Jobcenter, Agentur für Arbeit, BG, Landratsamt - Versorgungsamt etc. können Sie innerhalb eines Monats ab Zugang bei der Behörde direkt vor Ort Widerspruch erheben.

Gegen einen Widerspruchsbescheid kann innerhalb eines Monats ab Zugang
Klage bei den Rechtsantragstellen der Sozialgerichte erhoben werden, z. B.:
Sozialgericht Ulm, Zeughausgasse 12, 89073 Ulm

Sollten Sie eine Kündigung erhalten haben (Frist zur Einreichung einer Klage:
3 Wochen ab Zugang (bspw. Einwurf im Briefkasten) der Kündigung) oder muss innerhalb einer bestimmten Frist Ihr Arbeitgeber auf Zahlung verklagt oder Klage wegen drohender Verjährung zum Arbeitsgericht erhoben werden, kann die Klage eingereicht werden bei den Rechtsantragsstellen:

Arbeitsgericht Ulm, Zeughausgasse 12, 89073 Ulm
für Arbeitgeber in Baden-Württemberg oder
Arbeitsgericht Augsburg, Kammer Neu-Ulm, Meiningerallee 5, 89231 Neu-Ulm
für Arbeitgeber in Bayern.

Letzte Änderung: 12.12.2024