Aktuelles zum ERA

05.09.2007 ERA Rundschreiben Nr. 2/2007

ERA Rundschreiben 2 / 2007- September 2007

1) "Die einen schreiben Reklamationen - die anderen schreiben Bewerbungen"
Aktuelle Situation im Bereich der IG Metall Ulm
2) Verschiebung der betrieblichen ERA Einführung
3) ERA Anpassungsfonds
4) Nachweis der ERA-Kosten (Kostenneutralität) für den Betriebsrat
5) Tarifliches Schiedsstellenverfahren zum ETV-ERA

1) "Die einen schreiben Reklamationen - die anderen schreiben Bewerbungen" Die aktuelle ERA-Situation im Bereich der IG Metall Ulm

13 Betriebe im Bereich der IG Metall Ulm haben bis jetzt den ERA eingeführt.

Das ERA-Zeitfenster wird immer enger. Im Rahmen des tariflich vorgesehenen Einführungszeitraums verbleiben jetzt noch ganze 6 Monate für die ERA- Einführung. Die Nervosität wächst in den Betrieben, wo die ERA-Einführung noch bevorsteht.

Zwischenzeitlich bieten die Arbeitgeber den Betriebsräten und Beschäftigten Absicherungsregelungen an, die weiterreichend sind als die tariflichen Bestimmungen im Einführungs-TV ERA. Die Arbeitgeber haben Angst vor Unruhe im Betrieb und vor der Abwanderung erfahrener Fachkräfte.

Wenn wir aber an der Oberfläche der "großzügigen" Arbeitgeberangebote etwas kratzen, ist zu erkennen, dass diese Großzügigkeit oftmals beim Volumen des ERA-Anpassungsfonds endet. Es darf deshalb nicht übersehen werden: der ERA-Anpassungsfonds wurde allein von den Beschäftigten durch reduzierte Entgelterhöhungen aufgebaut.

Unabhängig davon gilt: Absicherungsregelungen sind kein Ausgleich für falsche, zu niedrige Bewertungen der Arbeitsaufgaben. Absicherungsregelungen stehen somit erst ganz am Schluss aller Schritte, die mit der ERA-Einführung zu gehen sind. Die Bereitschaft der Arbeitgeber - ihre Lernfähigkeit - entwickelt sich sehr schnell, wenn sie Arbeitsplätze neu besetzen müssen, weil Fachkräfte aus Unzufriedenheit über ihre schlechte ERA-Bewertung gekündigt haben. Dann erkennen die Arbeitgeber plötzlich die besonderen betrieblichen Anforderungen die mit den Arbeitsaufgaben verbunden sind.

2) Verschiebung der ERA-Einführung über 29. Februar 2008 hinaus

Angesichts des Zeitdrucks mehren sich die Diskussionen um eine Verschiebung der ERA-Einführung über den 29. Februar 2008 hinaus. Dies kann nicht durch die Betriebsparteien entschieden werden. Es ist die Zustimmung der Tarifvertragsparteien erforderlich. Für die IG Metall wird die Entscheidung in jedem Einzelfall durch die IG Metall Bezirksleitung getroffen.

Obwohl wir uns dafür ausgesprochen haben, den tariflichen Einführungszeitraum ganz zu nutzen, wenn dadurch Konflikte vor der ERA-Einführung ausgeräumt werden konnten: ein Durchbrechen der tariflichen Zeitgrenze wollen wir nach Möglichkeit verhindern.

Abgesehen davon, dass die Geschäftsführungen bislang z.T. sehr nachlässig mit ihren ERA-Aufgaben umgegangen sind; die zum Zeitpunkt der ERA-Einführung offenen Fragen können auch nach dem Einführungsstichtag geklärt werden, ohne dass eine Seite dadurch einen rechtlichen oder materiellen Nachteil erleidet. (Das Leben geht auch nach der ERA-Einführung weiter.)

Die IG Metall Bezirksleitung hat zu dem Problem "Verschiebung" Kriterien entwickelt, die bei dieser Entscheidung zugrunde gelegt werden. Sprecht bitte ggf. die für Euren Betrieb zuständigen Hauptamtlichen an.

3) Auflösung des ERA-Anpassungsfonds

Unter 1) haben wir davon berichtet, dass es Verhandlungen gibt, bei denen verbesserte individuelle Absicherungsregelungen gegen die Auflösung des ERA-Anpassungsfonds getauscht werden sollen. Dies ist auch im Bereich der IG Metall Ulm bereits mehrfach geschehen. Dagegen ist prinzipiell nichts einzuwenden. ABER: dies ist nur möglich wenn die Tarifvertragsparteien dazu einen abweichenden Tarifvertrag abschließen. Daneben sind in dem Zusammenhang einige ergänzende Regelungen zu vereinbaren.

Außerdem muss natürlich gerechnet werden, damit die Waage zwischen "Gewinn für die Beschäftigten" und "Ergebnisverbesserung für das Unternehmen" ausgewogen ist. Zumindest in diesem Fall haben wir nichts zu verschenken.

4) Nachweis der ERA-Kosten (Kostenneutralität) für den Betriebsrat

Wenn der ERA eingeführt ist, rückt das Thema der Kostenneutralität stärker in den Vordergrund. Teilweise weigern sich die Arbeitgeber die vorgeschriebenen Nachweise zu erbringen.

Dazu hat die IG Metall Bezirksleitung unmissverständlich klargemacht:
 Zur Verfügung zu stellen ist die Dokumentation der Daten und der Rechenwege, die der Arbeitgeber zur Feststellung der Kostenneutralität für jeden Beschäftigten anwendet.

 Der Betriebsrat muss Einblick und Zugriff auf die Daten und Rechenprozesse haben, um einerseits die arbeitgeberseitige Feststellung zur Kostenneutralität nachvollziehen und überprüfen zu können.

 Andererseits braucht der Betriebsrat diese Daten und Rechenprozesse, um die Maßnahmen, die zur Herstellung der systembedingten betrieblichen Kostenneutralität eingeleitet werden, zu überprüfen bzw. mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren.

Wir werden Euch dabei unterstützen, falls die Offenlegung der Informationen durch ein Beschlussverfahren beim Arbeitsgericht durchgesetzt werden muss.

5) Tarifliches Schiedsstellenverfahren zum ETV-ERA

Zwischen IG Metall und Südwestmetall bestehen Interpretationsprobleme aus dem Einführungstarifvertrag ERA u.a.
• zum betrieblich ermöglichten Mehrverdienst (beM);
• und zu den negativen betrieblichen Kosten gemäß § 5.4 ETV-ERA.

Aus diesem Grund wurde ein tarifliches Schiedsstellenverfahren eingeleitet, das dazu Klärung bringen soll. Der Vorsitzende der Schiedsstelle ist der Präsident des Landesarbeitsgerichtes Niedersachsen. Das Verfahren wird voraussichtlich im Oktober 2007 stattfinden. Über das Ergebnis werden wir Euch umgehend informieren.

Letzte Änderung: 17.04.2009