Centrotherm: Betrieb ohne Betriebsrat

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12.03.2012 IG Metall Ulm: Großaktionär Hartung muss Arbeitnehmerrechte respektieren

Pressedienst der IG Metall Ulm
An die Vertreterinnen und Vertreter der Medien

Centrotherm: Betrieb ohne Betriebsrat
IG Metall Ulm: Großaktionär Hartung muss Arbeitnehmerrechte respektieren

Nuccio DiPelo ist bei der IG Metall Ulm zuständig für Betriebe ohne Betriebsrat. Er hat die Aufgabe gemeinsam mit den Beschäftigten die Voraussetzungen für die Durchführung von Betriebsratswahlen herzustellen. Seit vielen Monaten ist er im Kontakt mit einzelnen Beschäftigten der Firma Centrotherm in Blaubeuren. Aber bisher ist es der IG Metall nicht gelungen eine ausreichende Unterstützung für die Durchführung von Betriebsratswahlen zu organisieren.
"Es herrscht eine lähmende Angst unter den Beschäftigten von Centrotherm. Es wird auf Kollegen verwiesen, die in der Vergangenheit angeblich vom Management aus dem Betrieb entfernt wurden, weil sie sich offen für eine Betriebsratswahl ausgesprochen haben," so der 1. Bevollmächtigte der IG Metall Ulm Reinhold Riebl.
Nach Angaben der IG Metall sei Centrotherm zwar eine Aktiengesellschaft, aber allein die TCH GmbH, Blaubeuren der Familie Hartung (Vater Rolf und Sohn Robert Hartung) hält einen Aktienanteil von 50% und hätte somit maßgeblichen Einfluss auf die Unternehmensstrategie. Für Reinhold Riebl vermittelt das Management von Centrotherm ein verheerendes Bild in der Öffentlichkeit: "In der Krise müssen sich soziale Verantwortung und Unternehmenskultur bewähren. Gerade in der Krise muss respektvoll mit den Beschäftigten umgegangen werden."
Riebl verweist darauf, dass sich das Unternehmen selbst als "klar kapitalmarktorientiert" definiert, das in erster Linie die Steigerung des Aktienwerts für die Kapitalgeber zum Ziel hat". Und der wichtigste Kapitalgeber sei eben die Familie Hartung.
Der Gewerkschafter fordert die Unternehmensleitung auf "ihre aggressive Ablehnung einer Betriebsratswahl bei Centrotherm" aufzugeben. Laut Riebl schreibt das Gesetz die Bildung von Betriebsräten in allen Betrieben ab fünf Beschäftigten vor. Das Gesetz schütze die aktiven Beschäftigten ab dem Zeitpunkt der Einleitung der Wahlen, also lange bevor der Betriebsrat schließlich gewählt sei. Wer sich vorsichtig verhalte, gehe kein Risiko ein. Zwingernd erforderlich sei aber eine genaue Abstimmung mit der zuständigen Gewerkschaft.

Wir begrüßen eine Berichterstattung.

Mit freundlichen Grüßen
Christoph Dreher

Letzte Änderung: 13.03.2012